CE-Kennzeichen

CE-Kennzeichen

Freie Fahrt in ganz Europa

Zum Schutz der Verbraucher und um den Warenverkehr im vereinten Europa zu vereinfachen, hat die Europäische Union für verschiedene Produkte Anforderungen im Blick auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte festgelegt. Für Güter, die unter diese  Richtlinie fallen, ist eine CE-Kennzeichnung verpflichtend. TÜV NORD CERT ist kompetenter und anerkannter Partner für die nötigen Prüfungen – und ebnet Herstellern so den Weg auf den europäischen Markt.

CE steht für „Communauté Européenne“ (französisch: „Europäische Gemeinschaft“). Mit der Kennzeichnung weisen Hersteller nach, dass ihre Produkte den relevanten europäischen Richtlinien entsprechen. CE-gekennzeichnete Produkte können in der ganzen EU verkauft und vertrieben werden, ohne weitere nationale Zulassungen durchlaufen zu müssen. Damit sind wesentliche Handelshemmnisse beseitigt. Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt wurden, ist der Importeur für Konformität und Kennzeichnung verantwortlich.

Der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen

  • Spielzeuge
  • Bauprodukte
  • elektrische Geräte
  • Medizinprodukte
  • Telekommunikationsgeräte
  • Maschinen
  • u.a.

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CE-Kennzeichen_12017.htm

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