Arbeitssicherheit OHSAS und SCC

Arbeitssicherheit

Mindern Sie Ihre Unfallzahlen

In der Industrie werden zunehmend Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Zum Nachweis der Einhaltung wesentlicher Arbeitsschutzanforderungen wird für diese Firmen die Zertifizierung gemäß SCC Regelwerk (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) angeboten.

Das SCC-Zertifikat ist in vielen Branchen, wie z. B. der Mineralöl- oder chemischen Industrie sowie im Kraftwerksbereich, erst die ‚Eintrittskarte’ für die Berücksichtigung bei der Aufnahme entsprechender Tätigkeiten.

Die Zertifizierung ist möglich für:
SCC: Kontraktoren/produzierendes Gewerbe: Unternehmen, die im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen.

SCP: Personaldienstleister: Unternehmen, die anderen Unternehmen Personal überlassen, welches dort im Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) tätig wird.

Bei der Zertifizierung von Kontraktoren werden zwei Nachweisstufen unterschieden:

  • Für Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten ist eine eingeschränkte Zertifizierung (SCC*) möglich. Hierbei sind nur bestimmte Pflichtfragen der SCC-Checkliste zu erfüllen. 
  • Bei Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeitern ist eine uneingeschränkte Zertifizierung (SCC**) erforderlich. Die in der SCC-Checkliste gekennzeichneten Pflichtfragen und mindestens 50% Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden. Eine uneingeschränkte Zertifizierung wird auch für Unternehmen mit bis zu 35 Mitarbeitern durchgeführt, wenn diese Unternehmen selbst Subunternehmen beauftragen.


Für die Zertifizierung von Personaldienstleistern liegt eine separate SCP-Checkliste vor. Auch hier müssen für eine Zertifizierung die Pflichtfragen sowie mindestens 50% der Ergänzungsfragen erfüllt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der SCC-Zertifizierung für Kontraktoren sind die Unfallzahlen der letzten drei Jahre, die den Vorgaben des SCC-Regelwerks entsprechen müssen. An die Ausbildung von Führungskräften und Mitarbeitern im Arbeitsschutz werden sowohl bei Kontraktoren als auch bei Personaldienstleistern bestimmte Anforderungen gestellt. Die Ausbildungsinhalte, Ausbildungszeiten und Prüfkriterien sind verbindlich festgelegt. Die SCC-Zertifizierung kann separat, aber auch gemeinsam mit anderen Zertifizierungen, z. B. nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder DIN EN ISO 14001 (Umweltschutzmanagement), durchgeführt werden.
Informieren Sie sich. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich nach den SCC-Regelwerk 2011 und dem normativen Dokuments des DGMK-Arbeitskreises siehe Infoblatt SGU-Personenzertifizierung
Seit dem 09.12.2011 ist die TÜV NORD CERT GmbH von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS für SCC-Personal - Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich auf Grundlage des normativen Dokuments des DGMK-Arbeitskreises (DGMK= Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V.) akkreditiert und führt seit dem 02.01.2012 alle Zertifizierungen von SGU-Personen (operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte)  nach den neuen Regeln durch. Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an: gbraeutigamtuev-nord.de, Fachleiterin Personal


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