Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Überholverbot am Zebrastreifen

Egal ob ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad vor Ihnen fährt, an einem Zebrastreifen herrscht absolutes Überholverbot. Dabei gilt auch dann, wenn kein Fußgänger weit und breit zu sehen ist.


http://www.tuev-nord.de/de/Zebrastreifen_2837.htm

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