Klassen A, A1, M

Klassen A, A1, M

A wie Ausritt

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

Klasse A, unbeschränkt

Die Königsklasse unter den Motorrad-Führerscheinen: Bei der Klasse A unbeschränkt spielen Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhalten Sie automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, wenn Sie zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt waren. Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, können Sie ohne Umweg über die beschränkte Klasse A direkt in die Königsklasse einsteigen.

 Mindestalter: 25 Jahre für Direkteinstieg
 Voraussetzungen: Klasse A beschränkt, wenn unter 25 Jahre alt
 Befristung: Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klassen A1 und M
 Hinweise:  -


Klasse A, beschränkt

Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24-Jährigen. Aus Sicherheitsgründen  dürfen Sie zunächst nur Maschinen fahren, die nicht zu viel Motorkraft haben. Die maximale Nennleistung beträgt 25 kW. Das Verhältnis von Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 kW/kg betragen. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.

 Mindestalter: 18 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klassen A1 und M
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A beschränkt wird die Klasse A unbeschränkt nach zwei Jahren erteilt.


Klasse A1

Den „kleinen“ Motorrad-Führerschein können Sie schon mit 16 Jahren machen. Der Hubraum Ihres Leichtkraftrads beträgt maximal 125m³. So lange Sie noch minderjährig sind, darf das „Maschinchen“ höchstens 80 km/h fahren. Ab dem 18. Geburtstag geht’s auch schneller.

 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse M
 Hinweise: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Klasse M

Endlich. Mit der Klasse M beginnt das mobile Leben, auch wenn das Tempo noch beschaulich ist: Bei 45 km/h ist Schluss mit hurtig. Verbrennungsmotoren haben einen maximalen Hubraum von 50 cm³. Wer viel innerhalb geschlossener Ortschaften fährt, fährt mit der Klasse M wesentlich günstiger als mit der A1.

 Mindestalter: 16 Jahre
 Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
 Befristung: Klasse M ist unbefristet gültig.
 Einschluss: -
 Hinweise: -



http://www.tuev-nord.de/de/Klassen_A_A1_M_8714.htm

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