Digitale Kontrollgeräte

Vor der Fahrt: Passende Karte lösen

Ob für Lkw- oder Busfahrer, Spediteure oder Werkstattbesitzer: Wer ein digitales Kontrollgerät betreibt, muss jeweils die passende Karte benutzen. Welche das ist und wie man sie beantragt, erfahren Sie hier.

Die Fahrerkarte

Einfaches Prinzip nach EU-Vorgaben: Jeder Fahrer muss eine eigene gültige Fahrerkarte besitzen. Neben den erforderlichen Daten zur Identität des Fahrers werden dort alle Bewegungsdaten gespeichert.

Um eine Fahrerkarte beantragen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Einen EU-Kartenführerschein in einer der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E; wenn Sie noch einen alten Führerschein besitzen, ist dieser beim zuständigen Straßenverkehrsamt auszutauschen
  • Wohnsitznachweis in der Bundesrepublik Deutschland (gültiger Personalausweis oder Wohnsitzbescheinigung)
  • Personalausweis/ Reisepass oder bei Ausländern ein gleichwertiges Dokument zur Identifizierung
  • Lichtbild neuen Datums

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und sollte vor Ablauf dieser Frist rechtzeitig erneut beantragt werden. Dies ist maximal sechs Monate vorher möglich und muss spätestens 15 Tage zuvor erfolgen. Bei Verlust, Diebstahl oder technischem Defekt muss eine Ersatzkarte beantragt werden.

Fragen Zur Fahrerkarte? Antworten finden Sie hier.


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Die Unternehmenskarte

Speditionen und Fuhrparks mit Nutzfahrzeugen, die unter den Geltungsbereich VO (EWG) 3820/85 fallen, brauchen eine Unternehmenskarte. Damit können sie sich alle Daten, die im digitalen Kontrollgerät gespeichert sind, anzeigen zu lassen, herunterladen oder ausdrucken. Unternehmenskarten werden direkt auf die Firma bzw. den Betrieb ausgestellt, die notwendige Anzahl der Karten richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Um eine Unternehmenskarte beantragen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis der Gewerbeanmeldung, z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Namens des Inhabers, ggf. Vertretungsvollmacht, z.B. über Handelsregisterauszug

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig und sollte vor Ablauf dieser Frist rechtzeitig erneut beantragt werden. Dies ist maximal sechs Monate vorher möglich und muss spätestens 15 Tage zuvor erfolgen.

Fragen zur Unternehmenskarte? Antworten finden Sie hier.


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Die Werkstattkarte

Damit das digitale Kontrollgerät eingebaut, repariert oder kalibriert werden kann, benötigen Werkstätten sowie Hersteller von Kontrollgeräten und Nutzfahrzeugen die Werkstattkarte. Auch hier gilt: Jeder berechtigte Techniker benötigt eine eigene Karte, auf der auch der Inhaber oder Vertretungsberechtigte der Werkstatt vermerkt sein muss.

Um eine Werkstattkarte zu beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

1. Vom Unternehmen:

  • Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister/Handwerkerrolle
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Vertretungsvollmacht
  • Anerkennung des Unternehmens nach § 57b StVZO

2. Vom Techniker:

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der Anstellung im Unternehmen
  • gültiger Schulungsnachweis nach § 57b StVZO

Fragen zur Werkstattkarte? Alle Antworten finden Sie hier.

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Haben Sie weitergehende Fragen, die Sie direkt klären möchten? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.


http://www.tuev-nord.de/de/Karten_4658.htm

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