Fabrikatbindungen bei Motorradreifen, Freigaben
Reifen und Motorrad: Paar excellence
Da waren wir platt: Mit seiner 2007-er Modellpalette verzichtete ein großer Motorradhersteller erstmals auf die Reifenfabrikatsbindung und sorgte damit unter den Motorradfahrern für viele offene Fragen. TÜV NORD Mobilität steht Rede und Antwort
Sicherheit fährt vor
Bei den meisten Motorrädern, insbesondere leistungsstarken und sehr schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Diese Reifen wurden zuvor ausgiebig getestet und für gut befunden. Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller die Reifenbindung aufhebt?
Entgegen landläufiger Meinung dürfen Sie sich nicht nach Herzenslust auf dem Reifenmarkt bedienen, da der Gesetzgeber weiterhin vom Halter eine ausgewiesene Freigabe verlangt. Der Fahrzeughersteller verlagert die Verantwortung einfach an die Kunden und Reifenhersteller.
Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?
Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:
- Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
- Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
- Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.
Eine Freigabe-Bescheinigung für Ihr Motorrad erhalten Sie von den Sachverständigen an unseren TÜV-STATIONEN.
Der TÜV NORD ProfiTipp
Halten Sie sich im Interesse Ihrer Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da diese in aufwendigen Fahrversuchen auf Ihren Motorradtyp abgestimmt wurden. Speziell bei sehr schnellen Motorrädern sollten Sie kein Risiko eingehen.

