EU-Scheckkarten-Führerschein

Freie Fahrt für Europa

Europa kommt auf Touren: Die EU hat neben dem Straßenverkehrsrecht auch den einheitlichen Führerschein auf die Spur gebracht. 15 Führerscheinklassen sind am Start. Die Plastikkarte ist nahezu unverwüstlich. Nur Fälscher werden den Ausweis in Scheckkarten-Format nicht mögen. Lasereingravurtechnik macht ihn nahezu fälschungssicher.

Europas Unabhängigkeitserklärung
Der neue Führerschein macht den Weg frei durch Europa: Doch woran erkennen Sie diesen Freiheitshelden? Wir haben Ihnen alle Merkmale zusammengestellt.

Vorderseite:

1.
Name

2.
Vorname

3.
Geburtsdatum und Geburtsort

4a.
Ausstellungsdatum des Führerscheins

4b.
Gültigkeits-Datum für das Dokument (in Deutschland unbefristet gültig)

4c.
Name der Ausstellungsbehörde

5.
Führerscheinnummer

6.
Foto des Inhabers

7.
Unterschrift des Inhabers

8.
Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen)


Rückseite:

9.
Alle Führerschein-Klassen

10.
Datum der bestandenen Führerscheinprüfung in der jeweiligen Klasse; dieses kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen werden. Bei allen Führerscheinklassen, für die Sie keine Erlaubnis haben, steht ein Strich.

11.
Gültigkeitsdatum für befristet erteilte Fahrerlaubnisklassen

12.
 Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in kodierter Form

13.
Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland

14.
Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums

 

Im Zuge der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie und der weiteren Harmonisierung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird ab dem 19.1.2013 das Modell des Scheckkartenführerscheins angepasst und die Sicherheitsmerkmale optimiert.
Es gibt insgesamt 15 europäische und 2 nationale Fahrerlaubnisklassen, die sich nach dem Buchstabensystem unterscheiden.
Neu hinzu kommt das Ablaufdatum der Gültigkeit des Führerscheins von 15 Jahren (nicht der Gültigkeit des Besitzes der Fahrerlaubnis!).

Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Umtausch des „alten“ Führerscheins in einen EU-Führerschein"

 

Befristung der Führerscheindokumente
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf den maximal zulässigen Zeitraum von längstens 15 Jahren befristet. Auch nach dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen. Damit wird die durch die Richtlinie längst mögliche Umtauschfrist ausgenutzt. Im Rahmen dieser Umstellung wird das Führerschein-Scheckkartenmodell angepasst und die Sicherheitsmerkmale optimiert.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Bundesdruckerei


http://www.tuev-nord.de/de/EU-Scheckkartenfuehrerschein_8696.htm
nach oben Seite weiterempfehlen Seite drucken
EU-Scheckkartenfuehrerschein_8696.htm

Kontakt

STRASSE
0800 8070600kostenloses Service-Telefon verkehr.strassetuev-nord.de Kontaktformular


Newsletter Anmeldung

E-Mail-Adresse eintragen


TÜV-STATIONEN finden


Checks und Gutachten

Führerschein

Service


COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin