EG-Prüfung Teilsystem

EG-Prüfung Teilsystem gemäß TSI-Modul

Für Teilsysteme des Eisenbahnwesens, wie z.B. das Teilsystem Infrastuktur oder das Teilsystem Fahrzeuge, muss ein Antrag auf Konformitätsbewertung bei einer benannten Stelle (Notified Body) gestellt und eine EG-Prüferklärung ausgestellt werden. EG-Prüferklärungen sind für den Erhalt von Inbetriebnahmegenehmigungen bei allen nationalen Eisenbahn-Zulassungsbehörden erforderlich.

Alle Teile eines Teilsystems müssen in Hinblick auf die EG-Prüferklärung bewertet werden. Dabei sollte jedes dieser Teile seinerseits als eigenständiges „Teilsystem“ behandelt werden. Im Rahmen der Bewertung wird auch festgestellt, inwieweit ein Teil mit dem Teilsystem als ganzem sowie mit anderen Elementen des Teilsystems und anderen Teilsystemen zusammenwirkt. Damit ist eine Betrachtung und Bewertung der Schnittstellen eingeschlossen.

Bei der Bewertung von Teilsystemen müssen Prüfverfahren nach Normen und TSIs (technische Spezifikation Interoperabilität) von einer benannten Stelle durchgeführt werden. Der Auftraggeber wählt die für das Bewertungsverfahren zu verwendenden Module gemäß TSI aus und beantragt das EG-Prüfverfahren. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass für die eingebauten Interoperabilitätskomponenten die entsprechenden EG-Konformitäts- und/oder Gebrauchstauglichkeitserklärungen vorliegen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens stellt die benannte Stelle die EG-Prüfbescheinigung aus.

TÜV NORD ist assoziierter Partner der deutschen benannten Stelle Interoperabilität Eisenbahn-Cert. Wir unterstützen Sie im Rahmen des gesamten EG-Prüfprozesses sowie allen Fragen bezüglich anzuwendendem Normenwerk und TSIs.


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