EG-Bewertung Interoperabilitätskomponenten
EG-Bewertung von Interoperabilitätskomponenten gemäß TSI-Modul
Für jede Interoperabilitätskomponente, die in Verkehr gebracht werden soll, muss eine EG-Konformitäts- und/oder Gebrauchstauglichkeitserklärung vorliegen. Diese wird, erforderlichenfalls nach der Zulassung durch eine benannte Stelle, vom Hersteller der Interoperabilitätskomponente ausgestellt.
Diese EG-Konformitäts- bzw. Gebrauchstauglichkeitserklärung bescheinigt mit Bezug auf
- die Module der TSIs
- das einschlägige Normenwerk
- erforderlichenfalls weiterer Dokumente
die Konformität einer Interoperabilitätskomponente mit den betreffenden grundlegenden Anforderungen.
Interoperabilitätskomponenten, für die eine EG-Konformitäts- und/oder Gebrauchstauglichkeitserklärung vorliegen, können ohne erneute Bewertung ihrer Konformität in einem sogenannten Teilsystem, wie z.B. einem Fahrzeug, installiert werden. Später wird dann im Rahmen der Bewertung im Hinblick auf die Ausstellung der EG-Prüferklärung für das Teilsystem festgestellt, ob die Interoperabilitätskomponenten ordnungsgemäß installiert wurden und mit den anderen Interoperabilitätskomponenten kompatibel sind.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Interoperabilitätskomponente und deren technische Ausprägung besteht in der Regel eine Wahlmöglichkeit zwischen einzelnen Modulen und/oder Modulkombinationen, für deren Auswahl in den TSIs festgelegte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Für bestimmte Module und Modulkombinationen ist die Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich, die die Bewertung und Anerkennung der Interoperabilitätskomponente durchführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens mit Beteiligung einer benannten Stelle stellt diese dazu die EG-Konformitätsbescheinigung aus.
TÜV NORD ist assoziierter Partner der deutschen benannten Stelle Interoperabilität Eisenbahn-Cert. Wir unterstützen Sie in allen Belangen der EG-Konformitätserklärung und im Rahmen des gesamten EG-Prüfprozesses.

