Geräusche / Akustik
Schallprognosen
Im Rahmen von Bauanträgen / Genehmigungsverfahren ist häufig vor Baubeginn eine Ermittlung und Beurteilung der von einer Anlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen erforderlich.
Dabei werden die Geräuschimmissionen mit Hilfe eines entsprechenden Modells rechnerisch bestimmt. Die Geräuschemissionen werden nach Herstellerangaben, Literatur- und Erfahrungswerten festgelegt. Im Einzelfall kann auf Messungen an vergleichbaren Anlagen zurückgegriffen werden.
Die Geräuschimmissionen werden dann mit Hilfe anerkannter Schallausbreitungsprogramme ermittelt. In diesen Programmen sind die Vorgaben der TA Lärm und der dort genannten Regelwerke eingearbeitet.
Was zeichnet uns aus?
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Die jeweiligen Maßnahmen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und bewertet.
Welche Leistungen bieten wir an?
- die Beratung bei der Auswahl geeigneter Standorte,
- die schalltechnische Optimierung bei der Anlagenplanung,
- die Prüfung anderer lärmarmer Verfahren,
- die Dimensionierung von Schallschutzkapseln und / oder Schalldämpfern,
- die Auslegung von Schallschutzmaßnahmen
- die Erstellung der Schallprognose.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Grundlage bei unserer Tätigkeit bildet die TA Lärm.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.
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