Licht
Zu viel Licht kann Anwohner stören
Für Menschen ist Licht ein Wohlfühlfaktor. Allerdings kann zu viel Licht auch stören. Wenn Licht in größerem Maße von künstlichen Lichtquellen (z.B. Scheinwerfer und Flächenstrahler auf Sportplätzen, Lichtreklamen, hell erleuchtete Industrieanlagen oder Laternen auf Autoparkplätzen) abgestrahlt wird, kann es zu störenden Beeinflussungen von Anwohnern durch Aufhellung und Blendung kommen.
Wir führen Messungen in der Umgebung von Lichtquellen durch um festzustellen, ob sie Anwohner erheblich belästigen oder nicht.
Welche Methode wenden wir an?
Wir führen eine Lichttechnische Untersuchung und eine darauf aufbauende Begutachtung durch, um festzustellen inwieweit Lichtimmissionen hervorgerufen werden, die als erhebliche Belästigung im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beurteilen sind. Folgende Aspekte werden untersucht:
Raumaufhellung
Durch Lichtimmissionen von benachbarten Lichtquellen kann es zu einer Aufhellung des Wohnbereiches (z.B. Wohn- und Schlafräume, Terrasse und Balkon) kommen. Um das Maß der Beeinträchtigung bewerten zu können, wird von uns die mittlere Beleuchtungsstärke unter Berücksichtigung von Korrekturfaktoren und Transmissionsgraden ermittelt.
Blendung
Bei einer Lichtquelle mit hoher Leuchtdichte kann es zu störenden Blendungen kommen, selbst wenn diese sich in größerer Entfernung befindet und im Wohnbereich keine nennenswerte Aufhellung erzeugt. In solchen Fällen berechnen wir die Blendung aus der gemessenen Leuchtdichte der Lichtquelle, der gemessenen Leuchtdichte des Umfeldes und dem Raumwinkel der Lichtquelle (jeweils vom Betroffenen aus gesehen) und vergleichen die berechneten photometrischen Werte unter Berücksichtigung von Proportionalitätsfaktoren mit den maximal zulässigen Werten.
Sportstättenbeleuchtung
Sportplätze bedürfen einer besonderen, der Sportart und dem geforderten Wettbewerbsniveau angepassten Beleuchtung. Hierbei sind die horizontale und vertikale Beleuchtungsstärke von Bedeutung, wie auch die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung. Wir überprüfen die installierte Sportstättenbeleuchtung und vergleichen die ermittelten Messwerte mit den geforderten.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Wir ermitteln die von Lichtquellen hervorgerufenen Lichtimmissionen (Raumaufhellung und die Blendung).
- Wir erstellen Gutachten, in denen bewertet wird, ob es durch die untersuchten Lichtimmissionen zu erheblichen Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) kommt.
- Wir empfehlen Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Belästigungen.
- Bei Sportstätten ermitteln wir die horizontale und vertikale Beleuchtungsstärke und können somit überprüfen, ob die angebotenen und installierten Strahler die geforderten Beleuchtungswerte erreichen.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Experten jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

