Einzelmessungen

Emissionsmesstechnik

Einzelmessungen

Anlagenbetreiber müssen die Konzentration einzelner Stoffe oder Stoffgruppen in der Abluft einer Industrieanlage, eines Kraftwerkes oder einer Chemischreinigungsanlage bestimmen lassen. Das ist durch Auflagen im Genehmigungsbescheid vorgesehen oder von Behörden angeordnet.



Außerdem kann es sich um eine Garantiemessung zur Abnahme z. B. einer neuen Abluftreinigungsanlage durch den Käufer handeln.Des Weiteren dienen Einzelmessungen dem Nachweis der Einhaltung vorgegebener Grenzwerte für die Gewährung der entsprechenden Boni aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Wir sind in der Lage, für Sie eine reibungslose Durchführung der Messungen und ein aussagekräftiges Messergebnis zu gewährleisten. So können auch stark schwankende Emissionsverläufe (z. B. Holzfeuerung, Trocknungsprozesse) unmittelbar vor Ort visualisiert und bewertet werden.

Die enge Abstimmung der Messplanung mit Ihnen und den Behörden sichert ein belastbares Messergebnis. Der Ablauf der Messungen wird mit den Erfordernissen der Produktion koordiniert.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Emissionseinzelmessungen nach § 26 BImSchG
  • Emissionseinzelmessungen nach § 28 BImSchG
  • Emissionseinzelmessungen nach 17., 27. und 30. BImSchV
  • Emissionsmessungen aus besonderem Anlass: Gewährleistungsfragen, Messungen an Versuchsanlagen, Nachweis der Grenzwerteinhaltung zur Gewährung von Boni usw.
  • Messungen und Prüfungen nach 2. BImSchV (Chemischreinigungs- und Oberflächenbehandlungsanlagen)

Was zeichnet uns aus?

Wir sind bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Messung eines breiten Spektrums von Stoffgruppen.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Für besondere Messaufgaben wie Aerosolmessungen oder fraktionierte Staubbestimmung („PM 10“) ist unser Team ebenso gerüstet wie für die Kopplung von Geruchs- und Komponentenmessungen oder die Anpassung der Messverfahren an ungewöhnliche Bedingungen wie z. B. ein Abgas mit 90 Vol.-% Wasserdampfanteil.


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

  • BImschG
  • diverse BImSchV

Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


Unser Gesamtangebot rund um Biogasanlagen finden Sie hier.


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