Geräusche / Akustik
Arbeitslärm
Überschreiten Lärm und Vibrationen (Humanschwingungen) durch Maschinen an Arbeitsplätzen dauerhaft ein bestimmtes Maß, so führen Belastungen der Mitarbeiter zu Leistungsminderungen und Gesundheitsschäden. Seit März 2007 ist in Deutschland die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft. Der Auslösewert wurde von 85 dB(A) auf 80 dB(A) gesenkt.
Damit erhöht sich die Zahl der zu schützenden Arbeitnehmer von vier auf etwa sechs Millionen. Auch bisher nicht unter die Lärmschutzregelung fallende Betriebe sind damit betroffen.
Für die Betriebe ergeben sich bei Überschreiten der Auslösewerte am Arbeitsplatz von 80 / 85 dB(A) folgende Pflichten:
- Beratung und Bewertung
- Sachkundige Messung und Risikobeurteilung
- Verringerung der Belastung durch ein Lärmminderungsprogramm (evtl. Gehörschutz als letztes Mittel)
- Kennzeichnung von Lärmbereichen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Welche Leistungen bieten wir an?
Auf der Basis langjähriger Erfahrungen im Schallschutz bieten wir Ihnen an, Arbeitsplätze an Maschinen auch hinsichtlich Schutz und Wohlbefinden der Mitarbeiter zu optimieren.
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Messung - auch als Dauermessung
- Bewertung der Belastung
- Messung und Bewertung der Raumakustik
- Optimierung von Lärmminderungsprogrammen
- Unterweisung von Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wir optimieren im Anschluss die Prozesse in Ihrem Betrieb, um Lärm in Zukunft besser zu mindern. Dabei unterweisen wir Ihre Beschäftigten und führen daneben auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Als Rechtsgrundlage gilt die oben angeführte LärmVibrationsArbSchV.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

