Externer Datenschutzbeauftragter
Nachhaltiges Datenschutz-Management durch den TÜViT-Datenschutzbeauftragten
Die Anforderungen an den Beauftragten für den Datenschutz sind von der Gesetzgebung recht hoch gesteckt worden. Sie umfassen neben rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnissen auch Fähigkeiten in pädagogischen, kommunikativen und didaktischen Bereichen.
TÜViT stellt Ihnen als kostengünstige und fachkundige Alternative zu einem eigenen Datenschutzbeauftragten einen externen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der die vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt und so für ein nachhaltiges Datenschutz-Management in Ihrem Unternehmen sorgt.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Übernahme der Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Dienstleistungsauftrag
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung eingesetzter oder geplanter Datenverarbeitungsprogramme, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen und Unternehmensrichtlinien
- Unterstützung und Beratung bei der Konzeption von Datenschutzgrundsätzen
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gem. § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Durchführung von Vorabkontrollen gem. § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter zu dem Themenbereich Datenschutz
- Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Datenschutzes Ihrer IT-Landschaft
- Führen von elektronischen Mandantenakten und betrieblichen Verarbeitungsverzeichnissen
- Durchführungen von und Unterstützung bei Datenschutz-Audits
So gehen wir vor:
- Durchführung einer Bestandsanalyse
- Erstellung eines Maßnahmenkataloges
- Priorisierung der Maßnahmen
- Maßnahmenumsetzung
- ggf. Einleitung von Reorganisationsprozessen
- Betreuung der Datenschutz-Betriebsphase
Unser Datenschutz-Management ist modular aufgebaut und berücksichtigt jede Unternehmensgröße. So sind wir in der Lage, gesetzlich geforderten Datenschutz auch in kleineren und mittleren Betrieben nachhaltig gewährleisten zu können.

