Transport und Handhabung
Sichere Transporte und Handhabungsvorgänge
Der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Belastungen hat beim Transport und der Handhabung von Komponenten in kerntechnischen Anlagen sowie bei der Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Brennelementen und sonstigen radioaktiven Stoffen oberste Priorität. Daher ist es erforderlich, beim Transport und bei Handhabungsvorgängen Vorsorge zu treffen, dass sicherheitstechnische Komponenten und aktivitätsführende Systeme nicht in ihrer Funktion und Integrität beeinträchtigt werden.
Abhängig von den Auswirkungen bei einem unterstellten Versagen von Transport- und Handhabungseinrichtungen, resultieren besondere Anforderungen an deren Auslegung, Aufbau und Funktion.
TÜV NORD begutachtet Handhabungsvorgänge und die dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen von der Konzeptplanung an und prüft die Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen während der Ausführungsplanung, bei der Herstellung und beim Betrieb.
Anforderungen an Transport- und Handhabungsvorgänge
Transport- und Handhabungseinrichtungen sind so auszulegen, dass ein Versagen mit der Folge einer Beeinträchtigung sicherheitstechnischer Systeme oder einer unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe verhindert wird.
In Hinblick auf Transport- und Lagerbehälter darf es nicht zu einer unzulässigen inneren oder äußeren Strahlenexposition des Personals oder der Umwelt kommen.
Ganzheitliche Dienstleistungen
- Begutachtung von Transportkonzepten und Transportvorgängen und die dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen in sicherheitstechnischer Hinsicht,
- Prüfung der Umsetzung der konstruktiven, funktionellen und sicherheitstechnischen Anforderungen anhand der Ausführungsunterlagen, während der Errichtung und Inbetriebnahme,
- Begutachtung von Betriebshandbüchern,
- Begutachtung von Änderungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und
- Begleitung der wiederkehrenden Prüfungen während der Betriebszeit von Transport- und Handhabungseinrichtungen für:
- Hebezeuge (Krananlagen und Lastaufnahmeeinrichtungen),
- Flurförderzeuge,
- Lagereinrichtungen für Brennelemente und sonstige radioaktive Stoffe ( z. B. für Transport- und Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente und HAW)
und maschinentechnische Komponenten und Systeme wie:
- Handhabungs- und Zerlegeeinrichtungen für den Rückbau kerntechnischer Anlagen,
- Fernhantierungseinrichtungen und Manipulatoren,
- Konditionierungs- und Verpackungseinrichtungen.
- Beurteilung von besonderen Vorkommnissen und meldepflichtigen Ereignissen
- Begutachtung von Überwachungseinrichtungen für Brennelementlagerbehälter
- Prüfung der sicherheitstechnischen Eignung von Behältern für radioaktive Stoffe und Abfälle für den Transport und die Aufbewahrung von radioaktiven Stoffen, insbesondere hinsichtlich der längerfristigen Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen (Bauartprüfungen).

