Wiederkehrende Prüfungen

Emissionseinzelmessungen

Biogasanlagenbetreiber müssen die Konzentration einzelner Stoffe oder Stoffgruppen in der Abluft ihrer Anlage bestimmen lassen. Das ist durch Auflagen im Genehmigungsbescheid vorgesehen oder von Behörden angeordnet. Des Weiteren dienen Einzelmessungen dem Nachweis der Einhaltung vorgegebener Grenzwerte für die Gewährung der entsprechenden Boni aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wir sind in der Lage, für Sie eine reibungslose Durchführung der Messungen und ein aussagekräftiges Messergebnis zu gewährleisten.

Die enge Abstimmung der Messplanung mit Ihnen und den Behörden sichert ein belastbares Messergebnis. Der Ablauf der Messungen wird mit den Erfordernissen der Produktion koordiniert.

Welche Leistungen bieten wir an?

  • Emissionseinzelmessungen nach § 26 BImSchG

Was zeichnet uns aus?

  • Wir sind die bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Messung eines breiten Spektrums von Stoffgruppen

http://www.tuev-nord.de/de/Emissionseinzelmessungen_9072.htm
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Emissionseinzelmessungen_9072.htm

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