Fachtagung
Datenschutz 2012
01. März 2012 - 02. März 2012
HamburgGut zweieinhalb Jahre seit in Kraft treten der BDSG-Novellen mit zahlreichen neuen Datenschutzanforderungen für Wirtschaftsunternehmen greift die Datenschutztagung einige markante Punkte der Neuregelungen auf und beleuchtet den aktuellen Diskussionsstand. Einen weiteren Schwerpunkt bilden aktuelle Entwicklungen zu klassischen Themen des Datenschutzes, die durch neue gerichtliche Entscheidungen ins Blickfeld geraten sind.
Fragen zur Auftragsdatenverarbeitung stehen im Vordergrund des ersten Tages. Die Nichteinhaltung der erweiterten Pflichten zur Auftragsdatenverarbeitung kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde nach ihrem Ermessen mit einem Bußgeld belegt werden. Aufsichtsbehörden geben einen Überblick zu ihren Prüferfahrungen und praktisch relevanten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung. Dieser Sicht werden Anforderungen seitens der Wirtschaftsprüfer gegenüber gestellt, insbesondere hinsichtlich der Kontrollpflichten von Unternehmen.
Die Probleme der Auftragsdatenverarbeitung stellen sich zunehmend auch im internationalen Kontext. Die Auslagerung von Verarbeitungsprozessen in die Cloud ist hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit sehr komplex. Hilfestellung geben das internationale Projekt TClouds und das Eckpunktepapier des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ebenfalls Gegenstand aufsichtsbehördlicher Aktivitäten und rechtswissenschaftlicher Diskussionen ist die Frage der Zulässigkeit von Online-Werbemethoden insbesondere unter Einbindung von Newsletterdiensten und sozialen Plattformen wie Facebook. Unternehmen werden hier mit Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telemediengesetzes (TMG) konfrontiert, die näher beleuchtet werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits mehrfach Gelegenheit, zur Reichweite des gesetzlichen Schutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Stellung zu nehmen. Vor dem Hintergrund des seit September 2009 ausdrücklich bestehenden gesetzlichen Kündigungsschutzes ist es angezeigt, den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aufsichtsbehördlichen Sichtweisen zu den Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie zu den Grenzen seines Bestandsschutzes darzustellen.
Die Meldepflichten von Unternehmen bei sog. Datenschutzpannen nach § 42a BDSG sind gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Da ein Verstoß mit einem Bußgeld belegt werden kann, sollen Unternehmen einen Überblick bekommen, in welchen Fällen die Aufsichtsbehörden von einer Meldepflicht ausgehen.
Ein Best Practice-Vortrag zum effektiven Umgang mit Datenschutzbeschwerden und -anfragen rundet den ersten Tag ab.
Der Folgetag steht zunächst im Fokus einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht, welches im Fall einer rechtswidrigen offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Schmerzensgeldanspruch zugunsten einer Beschäftigten zuerkannte. Auf Grund des zunehmenden Einsatzes der Videoüberwachung auch außerhalb der Mitarbeiterüberwachung werden die Folgen dieser Entscheidung über den Einzelfall hinaus diskutiert.
Der Abgleich von Mitarbeiterdaten mit weltweit existierenden Terrorlisten ist zwar kein neues Thema; die inhaltliche Auseinandersetzung hinsichtlich tauglicher Rechtsgrundlagen und rechtsstaatlicher Anforderungen ist jedoch erst in den letzten Jahren in Gang gekommen. Unternehmen sehen sich nicht selten einem faktischen Zwang ausgesetzt, diese Datenscreenings trotz erheblicher rechtlicher Bedenken durchzuführen, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Ein Vortrag stellt die Anforderungen aus Sicht der Aufsichtsbehörden dar.
Scoringverfahren in der Kreditwirtschaft sind ebenfalls nicht neu, aber erst seit dem 1.4.2010 im BDSG näher geregelt. So sind nur wissenschaftlich anerkannte Verfahren einzusetzen und Betroffenen detaillierte Auskünfte zu erteilen. Ob und wie diese Anforderungen zu erfüllen sind, soll in einem weiteren Vortrag geklärt werden.
Abschließend wird ein Blick auf die neuen europäischen Strömungen zum Datenschutz geworfen, die Auswirkungen auf Unternehmen haben können.
Die Veranstaltung ist unverzichtbar für Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter und leitende Mitarbeiter der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal und Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist.
Veranstaltungstermin/-ort
1. bis 2. März 2012
Lindner Park-Hotel Hagenbeck
Hagenbeckstraße 150
22527 Hamburg
Tel.: 040 800808-100
Fax: 040 800808-188
Website
Preis
Der Preis für die Teilnahme beträgt 1.118,60 € (inkl. USt) pro Person
und beinhaltet die Teilnehmerunterlagen und die Verpflegung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz, oder nehmen Sie persönlichen Kontakt zu uns auf:
Ihre Ansprechpartnerin
Clarissa Jakubzig
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 8557-2920
Fax: +49 (0)40 8557-2958
cjakubzig
tuev-nord.de
Die Themen im Überblick
1. Tag
- Aufsichtsbehördliche Anforderungen und Prüferfahrungen zur Auftragsdatenverarbeitung
- Compliance-Anforderungen zur Auftragsdatenverarbeitung aus Sicht der Wirtschaftsprüfer
- Anforderungen an ein datenschutzkonformes Cloud Computing
- Aktuelle Datenschutzprobleme im Internet-Umfeld
- Aktuelles zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit; Abberufung und Teilkündigung
- Meldepflichten der Unternehmen bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG: Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden
- Best Practice: Effektives Management von Datenschutzbeschwerden und -anfragen
2. Tag
- Videoüberwachung und Schmerzensgeld: Folgen der Entscheidung des Hessischen LAG über den Arbeitnehmerdatenschutz hinaus
- Abgleich mit Terrorlisten: Wie sollen sich Firmen verhalten?
- Scoring: Anforderungen an Auskunftserteilungen durch Banken und an den Nachweis zur wissenschaftlichen Anerkennung des Verfahrens
- Ausblick auf europäische Rechtsentwicklungen mit potentiellen Auswirkungen auf Unternehmen
Die ausführliche Programmbeschreibung finden Sie in unserem Buchungssystem oder in dem Folder, den wir Ihnen unten auf dieser Seite zum Download bereit stellen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt - sichern Sie sich online Ihren Platz:
Vortrag Prof. Dr. Abel: Scoring
Vortrag Prof. Dr. Abel: EU-Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz 2012: Fachtagung vom 1.-2. März 2012 in Hamburg
Folder mit Fax-Anmeldeformular





